- Videodreh bis 2 Std.
- Fahrtkosten bis 50 km inkl.
- Pre-Flight-Check „Standard“
- Erweiterte Fluggenehmigung (DE)
- Sondergenehmigung Ausland / kritische Zonen

Videoproduktion
Lass dich von unserer Arbeit inspirieren und entscheide dich für moderne Sichtbarkeit.
Reale Aufnahme, 3D-Animation und Luftbild greifen ineinander, damit Produkte und Abläufe in Sekunden verständlich werden.
Cinematische Produktionen auf höchstem visuellen Niveau.3D-Animationen machen sichtbar, was die Kamera nicht sieht:High-End-Luftaufnahmen und FPV bringen Weite und Dynamik in deinen Film.
Lass dich von bestehenden Projekten inspirieren, die durch jahrelange Erfahrung perfektioniert wurden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von ASAR Videoproduktion.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ASAR Videoproduktion stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Angebote
Angebote von ASAR Videoproduktion sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Änderungen
Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung und können gesondert berechnet werden.
2.4 Mitwirkung vor Ort
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Ort alle notwendigen Voraussetzungen sicherzustellen (z. B. Zugang, Objektvorbereitung, Räumung von Aufnahmebereichen, Personenfreigaben). Unterbleibt dies, können dadurch entstehende Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden.
ASAR Videoproduktion räumt dem Auftraggeber Nutzungsrechte gemäß den nachfolgenden Paketen ein.
3.1 Basis-Nutzungsrecht (im Angebot enthalten)
Das gelieferte Material darf ohne schriftliche Zustimmung nicht verändert werden, insbesondere keine Änderungen an:
3.2 Erweitertes Nutzungsrecht (+ 50 % des Auftragsvolumens)
Erlaubt sind kleine Anpassungen wie:
Nicht erlaubt bleiben Schnitt-, Farb- oder Formatänderungen.
3.3 Vollständiges Nutzungsrecht (+ 150 % des Auftragsvolumens)
Der Auftraggeber darf sämtliche Bearbeitungen vornehmen, einschließlich Schnitt, Farbe, Ton und Effekten, sowie verschiedene Formate und Exportvarianten erstellen.
4.1 KI als Hilfsmittel
ASAR Videoproduktion nutzt KI-Werkzeuge ohne gesonderte Zustimmung als Hilfsmittel, z. B. für Recherche, Texte, Konzepte, zur Steuerung von Bearbeitungssoftware sowie zur Sichtung, Analyse und Verschlagwortung von Videomaterial. Die Analyse verändert das Material nicht.
4.2 Vertrauliche und personenbezogene Daten
Vertrauliche oder personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. CAD-Daten, Maße, Personenaufnahmen) werden dabei, auch innerhalb gesteuerter Software, nur über Anbieter verarbeitet, die in der EU verarbeiten, nicht mit den Daten trainieren und vertraglich zur Vertraulichkeit sowie zur Auftragsverarbeitung verpflichtet sind. Diese Anbieter sind keine Dritten im Sinne einer Geheimhaltungsvereinbarung, sofern diese KI nicht ausdrücklich ausschließt.
Aktuell eingesetzt, jeweils über Amazon Bedrock, Vertragspartner Amazon Web Services EMEA SARL, Luxemburg:
Die Verarbeitung erfolgt in EU-Rechenzentren von AWS. Es findet kein Training mit Kundendaten statt, und die Modellanbieter Anthropic und TwelveLabs erhalten keinen Zugriff auf Kundendaten.
4.3 Generative KI
KI, die Bild-, Video- oder Toninhalte erzeugt oder realistisch verändert, wird nur nach gesonderter Vereinbarung eingesetzt.
4.4 Preise
Die Preise von ASAR Videoproduktion sind unter Einsatz dieser Hilfsmittel kalkuliert. Schließt der Auftraggeber ihren Einsatz ganz oder teilweise aus (z. B. in einer Geheimhaltungsvereinbarung), erhöht sich in der Regel der Arbeitsaufwand. Den Mehraufwand teilt ASAR Videoproduktion vor Arbeitsbeginn mit; er wird gesondert vereinbart.
5.1 Auswahl
ASAR Videoproduktion stellt dem Auftraggeber drei Musiktitel zur Auswahl.
5.2 Änderungen
Änderungen nach finaler Auswahl verursachen Mehrkosten.
5.3 Lizenz
Musik ist ausschließlich für das vereinbarte Projekt lizenziert.
ASAR Videoproduktion bietet folgende Möglichkeiten für den Erwerb der Rohdaten und deren Nutzungsrechte an.
6.1 Bearbeitete Rohdaten (+ 250 % des Auftragsvolumens zzgl. Bearbeitungskosten)
6.2 Unbearbeitete Rohdaten (+ 200 % des Auftragsvolumens zzgl. Arbeitszeit)
7.1 Format
Standardlieferung in 4K (16:9), andere Formate nach Absprache.
7.2 Bereitstellung
Die Bereitstellung erfolgt per gesichertem Download-Link.
7.3 Verfügbarkeit
Die Daten stehen 14 Tage zum Download bereit. Eine spätere Bereitstellung kann kostenpflichtig sein.
8.1 Wetter
Drohnenflüge können bei ungeeigneten Wetterbedingungen (Regen, Gewitter, Wind über 15 Knoten bzw. 27,78 km/h) nicht durchgeführt werden.
8.2 Ersatztermin
In diesen Fällen wird ein Ersatztermin vereinbart. Bei festen Events entfällt die Leistungspflicht.
8.3 Genehmigungen
ASAR Videoproduktion holt erforderliche Genehmigungen ein (sofern vereinbart). Dadurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
8.4 Sicherheit
Der Auftraggeber trägt Verantwortung für ein sicheres Aufnahmeumfeld.
9.1 Haftung
9.2 Gewährleistung
9.3 Qualitätsansprüche Luftvermessung
10.1 Information
Der Auftraggeber informiert alle betroffenen Personen vorab über Foto- und Videoaufnahmen.
10.2 Freigaben
Personen ohne Freigabe sind auszuschließen.
10.3 Haftung
ASAR Videoproduktion haftet nicht für Verstöße gegen diese Informationspflicht.
Dienstleistungen von ASAR Videoproduktion umfassen folgende Revisionsleistungen:
11.1 Enthaltene Leistung: eine Revision bis zu 1 Stunde Bearbeitungszeit
Im Projektpreis ist eine Revision (1 Stunde) enthalten. Diese umfasst inhaltliche Anpassungen wie:
11.2 Zusätzliche Revisionen und Nachbearbeitung
Weitere Revisionen oder Nachbearbeitungen werden nach Stundensatz im 15-Minuten-Takt berechnet. Dies betrifft insbesondere:
11.3 Retusche und Entfernung ungewollter Objekte
Sollten im erstellten Material ungewollte Personen, Gegenstände oder Fehler sichtbar sein, die nicht durch ASAR Videoproduktion verursacht wurden, etwa:
so wird die gewünschte Retusche oder digitale Entfernung nach Aufwand (Stundensatz) berechnet. Ein Anspruch auf kostenlose Korrektur besteht in diesen Fällen nicht.
12.1 Preise
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
12.2 Zahlungsziel
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
12.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann die Nutzungslizenz bis zum Zahlungseingang gesperrt werden.
12.4 Stornorechnungen
Stornorechnungen sind sofort fällig.
13.1 Widerrufsrecht und Rücktritt durch den Auftraggeber
Bei B2B-Verträgen besteht kein Widerrufsrecht. Für einen Rücktritt durch den Auftraggeber gilt:
13.2 Rücktritt durch ASAR Videoproduktion
Bei fehlenden Voraussetzungen (Genehmigungen, Sicherheiten, schlechte Wetterbedingungen) kann ASAR Videoproduktion vom Vertrag zurücktreten. Es entstehen keine Kosten für den Auftraggeber.
14.1 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
14.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
14.3 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Freiburg im Breisgau.
Erzähl uns kurz von deinem Projekt. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.
Wir melden uns bald unter der angegebenen E-Mail-Adresse.